Rentenantrag

Ein Rentenantrag kann vor Ort in jeder Stadt und jedem Landkreis bei der Rentenstelle gestellt werden. In vielen Kommunen wurde mittlerweile ein Bürgeramt als zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen an die Verwaltung eingeführt. In diesem Fall kann der Antrag dort gestellt werden. Alternativ dazu kann der Antrag auch bequem zu Hause gestellt werden. Die Versichertenältesten bzw. Versicherungsberater der Rentenversicherung helfen dabei auf Wunsch. Diese Berater sind ehrenamtlich tätig, Kosten entstehen dabei keine.

Wer seinen Rentenantrag ohne Unterstützung selbst stellen möchte, findet für jede Art der Rente beim Bund der deutschen Rentenversicherung die erforderlichen Formulare. Bei einem geplanten Renteneintritt in die Altersrente empfiehlt die Rentenversicherung eine Antragstellung etwa vier Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn.

Grundsätzlich kann ein Rentenantrag auch formlos gestellt werden. Weil eine Rente frühestens ab dem Datum der Antragstellung gewährt wird, kann dies sinnvoll sein, wenn z.B. schnell ein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente gestellt werden muss und die erforderlichen Unterlagen nachgereicht werden sollen. In diesem Fall reicht ein einfacher Brief mit dem Inhalt „Hiermit beantrage ich eine Rente“ als Rentenantrag, um im Fall einer späteren Bewilligung rückwirkend ab Datum dieses Antrags eine Rente zu erhalten.

Sollte ein Rentenantrag abgelehnt werden, kann gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch sollte begründet sein, kann aber auch zunächst unbegründet eingelegt werden. In diesem Fall sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Begründung nachgereicht wird. Dies ist empfehlenswert, da ein Widerspruch auch gänzlich ohne Begründung eingelegt werden kann und in diesem Fall nach Aktenlage entschieden wird. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann die Ablehnung durch eine Klage vor dem örtlichen Sozialgericht angefochten werden.